Arbeitsrecht

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Unsere Kanzlei ist bekannt and anerkannt für ihre Expertise im Arbeitsrecht, sowohl im Individualarbeitsrecht (Arbeitsverträge und Entsendevereinbarungen, Disziplinarverfahren, Aufhebungsverträge, Rechtsstreitigkeiten) als auch im kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsvereinbarungen, Restrukturierungen, Rechtsberatung für Personalabteilungen).

Wir stellen unsere Fachkenntnisse im Arbeitsrecht einer Vielzahl von Akteuren zur Verfügung, von kleinen und großen mittelständischen Unternehmen bis hin zu rossen Konzernen. Unsere Mandantschaft besteht überwiegend aus Familienunternehmen, mit denen wir eine langfristige Vision teilen und die wir langfristig begleiten.

Wir kombinieren juristisches Fachwissen mit  unternehmerischen Verständnis: wir verstehen Ihr business model und Ihre Geschäftstätigkeit und können Ihnen die rechtlichen Lösungen empfehlen, die am besten zu Ihren Projekten passen. Unser Anliegen ist es, ein Vertrauensverhältnis und eine enge Zusammenarbeit mit unseren Ansprechpartnern aufzubauen, sei es mit Geschäftsführungen oder Personalabteilungen. Wir verfügen insbesondere überfundierte Kenntnisse bezüglich von komplexen Umstrukturierungen und im Bereich der internationalen Mobilität (Entsendung, Expatriierung). Wir sind sowohl rechtsberatend als auch forensisch tätig..

Unsere Team ist perfekt dreisprachig ( Deutsch, Englisch und Französisch) und kennt sich mit verschiedenen Rechtssystemen und Kulturen aus – ein entscheidender Faktor bei der Behandlung von Fragen im Personalbereich. Unsere deutsch-französische Identität spiegelt sich deutlich in unserer grenzüberschreitenden  Beratungstätigkeit wider. In der Tat unterstützen wir zahlreiche Tochtergesellschaften deutscher Unternehmensgruppen bei ihren Personalangelegenheiten in Frankreich.

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Um unser dynamisches Wachstum fortzusetzen, suchen wir Talente, die unsere Werte und Ambitionen teilen.