
ARBEITSRECHT – Die Entziehung von Arbeitsmitteln, Akten und Zugangsmöglichkeiten zum Unternehmen eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers gilt als mündliche Kündigung
Das Arbeitsrecht-Team von GGV Avocats – Rechtsanwälte analysiert in der neuen Ausgabe unseres #Newsletters das Urteil des französischen Kassationshofs im Detail:
https://www.gg-v.fr/de/deutsch-franzosischer-informationsbrief-sommer-2025/#A6
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