{"id":1707,"date":"2024-04-23T10:46:54","date_gmt":"2024-04-23T08:46:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gg-v.fr\/temp\/deutsch-franzoesischer-informationsbrief-fruehjahr-2024\/"},"modified":"2024-09-27T11:40:41","modified_gmt":"2024-09-27T09:40:41","slug":"deutsch-franzoesischer-informationsbrief-fruehjahr-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gg-v.fr\/de\/deutsch-franzoesischer-informationsbrief-fruehjahr-2024\/","title":{"rendered":"Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024"},"content":{"rendered":"<p><img \/><\/p>\n<h1>Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024<\/h1>\n<p>In diesem zweisprachigen Informationsbrief m\u00f6chten wir Sie \u00fcber aktuelle rechtliche wie steuerrechtliche Entwicklungen in Frankreich informieren. Die deutsch-franz\u00f6sischen Anw\u00e4lte von GGV, die die verschiedenen Beitr\u00e4ge zu diese Brief verfasst haben, sind alle in der Beratung von Unternehmen in ihren grenz\u00fcberschreitenden Fragen spezialisiert.<\/p>\n<p><strong>Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie unseren Newsletter per E-Mail:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/eepurl.com\/demBMX\">Newsletter bestellen<\/a><\/p>\n<p><!--\n\n\n<h2>Inhalt<\/h2>\n\n\n--><\/p>\n<p><strong>News Frankreich<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><a href=\"#handelsrecht-%E2%80%93-klarere-regeln-f%C3%BCr-zusammenh%C3%A4ngende-vertr%C3%A4ge\">HANDELSRECHT \u2013 Klarere Regeln f\u00fcr zusammenh\u00e4ngende Vertr\u00e4ge<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#handelsrecht-%E2%80%93-epr-sektoren:-aufhebung-der-vorschrift-%C3%BCber-die-ernennung-eines-bevollm%C3%A4chtigten-und-dessen-eintritt-in-die-pflichten-des-herstellers\">HANDELSRECHT \u2013 EPR-Sektoren: Aufhebung der Vorschrift \u00fcber die Ernennung eines Bevollm\u00e4chtigten und dessen Eintritt in die Pflichten des Herstellers<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#corporate-%E2%80%93-verst%C3%A4rkung-der-kontrolle-ausl%C3%A4ndischer-investitionen-in-franz%C3%B6sischen-unternehmen\">CORPORATE \u2013 Verst\u00e4rkung der Kontrolle ausl\u00e4ndischer Investitionen in franz\u00f6sischen Unternehmen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#corporate-%E2%80%93-start-der-kampagne-f%C3%BCr-die-genehmigung-der-jahresabschl%C3%BCsse-2023:-planen-sie-die-besonderheiten-dieses-jahres-ein!\">CORPORATE \u2013 Start der Kampagne f\u00fcr die Genehmigung der Jahresabschl\u00fcsse 2023: Planen Sie die Besonderheiten dieses Jahres ein!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#rechtsstreit-%E2%80%93-die-entfernungsfrist-gilt-f%C3%BCr-ausl%C3%A4ndische-unternehmen,-auch-wenn-sie-in-frankreich-durch-einen-hauptbevollm%C3%A4chtigen-vertreten-werden\">RECHTSSTREIT \u2013 Die Entfernungsfrist gilt f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen, auch wenn sie in Frankreich durch einen Hauptbevollm\u00e4chtigen vertreten werden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#rechtsstreit-%E2%80%93-die-preisfestsetzung-in-dienstleistungsvertr%C3%A4gen:-zur%C3%BCck-in-die-zukunft!\">RECHTSSTREIT \u2013 Die Preisfestsetzung in Dienstleistungsvertr\u00e4gen: Zur\u00fcck in die Zukunft!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#arbeitsrecht-%E2%80%93-erwerb-von-urlaubsanspr%C3%BCchen-und-krankheitsbedingte-abwesenheit-%E2%80%93-fortsetzung:-folgen-2-und-3\">ARBEITSRECHT \u2013 Erwerb von Urlaubsanspr\u00fcchen und krankheitsbedingte Abwesenheit \u2013 Fortsetzung: Folgen 2 und 3<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#arbeitsrecht-%E2%80%93-zul%C3%A4ssigkeit-unrechtm%C3%A4%C3%9Fig-erlangter-beweismittel-in-zivilsachen:-auswirkungen-der-ge%C3%A4nderten-rechtsprechung-durch-die-plenarversammlung-des-kassationsgerichtshofs\">ARBEITSRECHT \u2013 Zul\u00e4ssigkeit unrechtm\u00e4\u00dfig erlangter Beweismittel in Zivilsachen: Auswirkungen der ge\u00e4nderten Rechtsprechung durch die Plenarversammlung des Kassationsgerichtshofs<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#arbeitsrecht-%E2%80%93-neues-verfahren-f%C3%BCr-das-angebot-eines-unbefristeten-arbeitsvertrags-im-anschluss-an-einem-befristeten-vertrag-oder-einem-leiharbeitsvertrag\">ARBEITSRECHT \u2013 Neues Verfahren f\u00fcr das Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an einem befristeten Vertrag oder einem Leiharbeitsvertrag<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#umweltstrafrecht-%E2%80%93-ausweitung-der-gerichtlichen-vereinbarung-im-%C3%B6ffentlichen-interesse-auf-umweltstrafrechtsverletzungen\">UMWELTSTRAFRECHT \u2013 Ausweitung der gerichtlichen Vereinbarung im \u00f6ffentlichen Interesse auf Umweltstrafrechtsverletzungen<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<h2>News Frankreich<\/h2>\n<h3 id=\"handelsrecht-\u2013-klarere-regeln-f\u00fcr-zusammenh\u00e4ngende-vertr\u00e4ge\">HANDELSRECHT \u2013 Klarere Regeln f\u00fcr zusammenh\u00e4ngende Vertr\u00e4ge<\/h3>\n<div>\n<p><strong>Der Kassationsgerichtshof pr\u00e4zisiert die nach der Schuldrechtsreform von 2016 geltenden Regeln.<\/strong><\/p>\n<p>Vertr\u00e4ge gelten als zusammenh\u00e4ngend, wenn die Erf\u00fcllung mehrerer Vertr\u00e4ge f\u00fcr die Durchf\u00fchrung ein und desselben Gesch\u00e4fts notwendig ist. Im vorliegenden Urteil (<a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/juri\/id\/JURITEXT000048949965?init=true&amp;page=1&amp;query=22-20.466&amp;searchField=ALL&amp;tab_selection=all\">Cass. Com. 10. Januar 2024, Nr. 22-20.466<\/a>, ver\u00f6ffentlicht in der Entscheidungssammlung des Kassationsgerichtshofs) hatte ein Verein mit einer Finanzierungsgesellschaft einen Leasingvertrag ohne Kaufoption (sog. Mietfinanzierungsvertrag) f\u00fcr einen Kopierer geschlossen, die diesen Kopierer von einem B\u00fcrotechnikunternehmen gekauft hatte. Der Verein und das B\u00fcrotechnikunternehmen hatten gleichzeitig einen Vertrag \u00fcber die Wartung des Kopierers abgeschlossen.<\/p>\n<p>Nun stellt sich die Frage, was mit den anderen Vertr\u00e4gen geschieht, falls einer der Vertr\u00e4ge des Vertragspakets wegf\u00e4llt, hier der Wartungsvertrag.<\/p>\n<p>Artikel 1186 Abs. 2 und 3 des franz\u00f6sischen Zivilgesetzbuches bestimmt, dass Vertr\u00e4ge, deren Erf\u00fcllung durch den Wegfall eines zum Vertragsverbund geh\u00f6renden Vertrags unm\u00f6glich gemacht wird, hinf\u00e4llig werden. Dasselbe gilt f\u00fcr Vertr\u00e4ge, bei denen die Erf\u00fcllung des weggefallenen Vertrags eine entscheidende Bedingung f\u00fcr die Zustimmung einer Partei war. In beiden F\u00e4llen tritt die Hinf\u00e4lligkeit nur ein, wenn die Vertragspartei, gegen die sie geltend gemacht wird, bei ihrer Zustimmung von der Existenz des Gesamtgesch\u00e4fts Kenntnis hatte.<\/p>\n<p>Der Kassationsgerichtshof bietet einige Klarstellungen, die die Anwendung dieser Regel vereinfachen.<\/p>\n<p>Er best\u00e4tigt zun\u00e4chst seine Rechtsprechung aus der Zeit vor der Reform. Danach sind bei zusammenh\u00e4ngenden Vertr\u00e4gen, die ein zusammenh\u00e4ngendes Gesch\u00e4ft bilden, das auch einen Mietfinanzierungsvertrag \u00a0beinhaltet, Klauseln nichtig, die mit dieser gegenseitigen Abh\u00e4ngigkeit unvereinbar sind. Im vorliegenden Fall enthielt der Leasingvertrag eine Bestimmung, die darauf abzielte, diesen Vertrag vom Wartungsvertrag unabh\u00e4ngig zu machen, den Verein aber gleichzeitig im Falle der K\u00fcndigung des ersten Vertrags zum Abschluss eines neuen Wartungsvertrags verpflichtete. Eine solche Teilbarkeitsklausel, nach der die einzelnen Vertr\u00e4ge eigenst\u00e4ndig seien, ist nichtig.<\/p>\n<p>Der Kassationsgerichtshof ist au\u00dferdem der Ansicht, dass bei einem Gesch\u00e4ft, das einen Mietfinanzierungsvertrag \u00a0beinhaltet, die Finanzierungsgesellschaft bei ihrer Zustimmung notwendigerweise Kenntnis von der Existenz des Gesamtgesch\u00e4fts hatte. Der Leasingvertrag wird automatisch hinf\u00e4llig, wenn ein anderer Vertrag im Zusammenhang mit dem Gesch\u00e4ft wegf\u00e4llt, ohne dass bewiesen werden muss, dass die Finanzierungsgesellschaft Kenntnis von dem Gesamtgesch\u00e4ft hatte.<\/p>\n<p><strong>Tipp von <em>GGV<\/em>:<\/strong> Bei zusammenh\u00e4ngenden Vertr\u00e4gen muss man sehr genau darauf achten, wie man vorgeht, um aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis auszusteigen. Wenn man beispielsweise gleichzeitig den Leasingvertrag und den Dienstleistungsvertrag k\u00fcndigt, wird der Leasingvertrag nicht hinf\u00e4llig und die bei K\u00fcndigung des letztgenannten Vertrags f\u00e4lligen Betr\u00e4ge werden geschuldet (CA Lyon, 3. Kammer A, 21. Dezember 2023, Nr. 20\/05048).<\/p>\n<\/div>\n<h3 id=\"handelsrecht-\u2013-epr-sektoren:-aufhebung-der-vorschrift-\u00fcber-die-ernennung-eines-bevollm\u00e4chtigten-und-dessen-eintritt-in-die-pflichten-des-herstellers\">HANDELSRECHT \u2013 EPR-Sektoren: Aufhebung der Vorschrift \u00fcber die Ernennung eines Bevollm\u00e4chtigten und dessen Eintritt in die Pflichten des Herstellers<\/h3>\n<div>\n<p><em>Das franz\u00f6sische Oberste Verwaltungsgericht (Conseil d\u2019Etat) hat die Vorschrift, nach der ein in Frankreich niedergelassener Bevollm\u00e4chtigter eines Herstellers in dessen Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Product Responsibility, EPR) eintritt, f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt. (Conseil d\u2019Etat, <\/em><a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/ceta\/id\/CETATEXT000048386350\">10. Nov. 2023, Nr.\u00a0449213<\/a><em>).<\/em><\/p>\n<p>Das franz\u00f6sische Dekret Nr. 2020-1455 vom 17. November 2020, in Deutschland mit einer Rechtsverordnung vergleichbar, f\u00fcgte eine neue Bestimmung in das franz\u00f6sische Umweltgesetzbuch, n\u00e4mlich Artikel R.541-174, ein. Hiernach gilt:<\/p>\n<ul>\n<li>Hersteller, die in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem Drittstaat ans\u00e4ssig sind, k\u00f6nnen eine in Frankreich niedergelassene nat\u00fcrliche oder juristische Person als Bevollm\u00e4chtigten benennen, der die Erf\u00fcllung ihrer Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung sicherstellen soll,<\/li>\n<li>der Bevollm\u00e4chtigte tritt folglich in alle EPR-Verpflichtungen des Herstellers ein, dessen Mandat er angenommen hat.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach Ansicht des Obersten Verwaltungsgerichts entbehrt diese Einsetzung einer Rechtsgrundlage, sodass der Verordnungsgeber damit seine Zust\u00e4ndigkeit \u00fcberschritten hat. Er erkl\u00e4rte das Dekret in diesem Punkt daher teilweise f\u00fcr nichtig.<\/p>\n<p>Zwar ist nun die M\u00f6glichkeit f\u00fcr einen Hersteller, seine Verpflichtung zum Beitritt eines <em>\u00e9co-organisme<\/em>\u00a0(privatwirtschaftliches Unternehmen, das die Pflichten der Hersteller und Inverkehrbringer gegen Zahlung einer Geb\u00fchr \u00fcbernimmt) an einen Bevollm\u00e4chtigten zu \u00fcbertragen, nicht mehr im franz\u00f6sischen Recht vorgesehen. Diese Vorschrift wurde jedoch lediglich aus einem technischen Grund (Fehlen einer einzelstaatlichen gesetzlichen Bestimmung) aufgehoben. Zudem stammt die M\u00f6glichkeit, einen solchen Bevollm\u00e4chtigten zu benennen, aus dem europ\u00e4ischen Recht (Artikel\u00a08 der Richtlinie 2008\/98\/EG vom 19. November 2008).<\/p>\n<p>Daher ist es wahrscheinlich, dass die Regierung oder das Parlament bald reagieren werden, um im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung die \u00dcbereinstimmung mit der EU-Richtlinie wiederherzustellen.<\/p>\n<\/div>\n<h3 id=\"corporate-\u2013-verst\u00e4rkung-der-kontrolle-ausl\u00e4ndischer-investitionen-in-franz\u00f6sischen-unternehmen\">CORPORATE \u2013 Verst\u00e4rkung der Kontrolle ausl\u00e4ndischer Investitionen in franz\u00f6sischen Unternehmen<\/h3>\n<div>\n<p>F\u00fcr au\u00dfereurop\u00e4ische Investoren werden die derzeit geltenden Genehmigungspflichten bei mehr als 10 % der Stimmrechte an in Frankreich b\u00f6rsennotierten Unternehmen nunmehr dauerhaft eingef\u00fchrt. <span class=\"ui-provider a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ab ac ae af ag ah ai aj ak\" dir=\"ltr\">F\u00fcr alle ausl\u00e4ndische Investoren werden besondere Genehmigungspflichten<\/span> auf franz\u00f6sische Niederlassungen, sowie auf weitere sensible Wirtschaftssektoren ausgeweitet.<\/p>\n<p><strong>1. Kriterium des \u201esensiblen\u201c Wirtschaftssektors<\/strong><\/p>\n<p>Die Genehmigungspflichten betreffen ausschlie\u00dflich Unternehmen, die in einem \u201esensiblen\u201c Wirtschaftssektor t\u00e4tig sind. Bisher z\u00e4hlten hierzu unter anderem bereits die R\u00fcstungsindustrie, der Gl\u00fccksspielsektor, die Wasser- und Energieversorgung und der Betrieb von elektronischen Kommunikationsdiensten.<\/p>\n<p>Der Anwendungsbereich dieses Kriteriums wurde erweitert und umfasst nun neue Aktivit\u00e4ten, darunter:<\/p>\n<ul>\n<li>solche mit wesentlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der Sicherheit, der Verarbeitung, der Gewinnung oder des Recyclings kritischer Rohstoffe,<\/li>\n<li>Forschungs- und Entwicklungsaktivit\u00e4ten in den Bereichen Photonik und Energieerzeugungstechnologien mit geringem Kohlenstoffdioxidgehalt,<\/li>\n<li>solche mit wesentlicher Bedeutung f\u00fcr die Sicherheit der Strafvollzugsanstalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>2. Dauerhafte Verankerung der Kontrollma\u00dfnahmen im franz\u00f6sischen W\u00e4hrungs- und Finanzgesetzbuch (Code mont\u00e9taire et financier)<\/strong><\/p>\n<p>Die Genehmigungspflichten bez\u00fcglich der direkten oder indirekten \u00dcberschreitung der 10\u00a0%-Schwelle der Stimmrechte in einem franz\u00f6sischen b\u00f6rsennotierten Unternehmen, das in einem sog. \u201esensiblen\u201c Wirtschaftssektor t\u00e4tig ist, waren urspr\u00fcnglich nur bis zum 31. Dezember 2023 vorgesehen. Diese werden nun dauerhaft eingef\u00fchrt und finden in Artikel R. 151-3, Abs. II Nr. 11 im <em>Code mont\u00e9taire et financi\u00e8re<\/em> ihren Niederschlag.<\/p>\n<p><strong>3. Erweiterung der Kontrollma\u00dfnahmen auf Niederlassungen<\/strong><\/p>\n<p>Neben der Kontroll\u00fcbernahme einer nach franz\u00f6sischem Recht gegr\u00fcndeten Gesellschaft ist nun auch die Kontroll\u00fcbernahme einer im franz\u00f6sischen Handels- und Gesellschaftsregister eingetragenen Niederlassung genehmigungspflichtig.<\/p>\n<p><strong>4. Rechtsfolgen einer nicht erfolgten Genehmigung<\/strong><\/p>\n<p>Jede Verpflichtung, Vereinbarung oder Vertragsklausel, die direkt oder indirekt eine ausl\u00e4ndische Investition vorsieht, ohne zuvor im Rahmen der Kontrolle ausl\u00e4ndischer Investitionen in Frankreich genehmigt worden zu sein, ist nichtig (Artikel L. 151-4 des frz. W\u00e4hrungs- und Finanzgesetzbuchs).<\/p>\n<p>Weiterhin kann der Wirtschaftsminister eine Geldstrafe verh\u00e4ngen, deren Betrag maximal dem h\u00f6chsten der folgenden Betr\u00e4ge entspricht: das Doppelte des Investitionsbetrags, 10 % des Umsatzes des Zielunternehmens oder 1 Mio. Euro f\u00fcr eine nat\u00fcrliche bzw. 5 Mio. Euro f\u00fcr eine juristische Person.<\/p>\n<p><strong>Tipp von <em>GGV<\/em>: <\/strong>Sollten Sie eine Operation mit au\u00dfl\u00e4ndischen Investoren planen, lohnt sich ein Blick auf die versch\u00e4rften Regelungen, um den Genehmigungsprozess ausreichend vorausplanen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/div>\n<h3 id=\"corporate-\u2013-start-der-kampagne-f\u00fcr-die-genehmigung-der-jahresabschl\u00fcsse-2023:-planen-sie-die-besonderheiten-dieses-jahres-ein!\">CORPORATE \u2013 Start der Kampagne f\u00fcr die Genehmigung der Jahresabschl\u00fcsse 2023: Planen Sie die Besonderheiten dieses Jahres ein!<\/h3>\n<div>\n<p>Die Kampagne f\u00fcr die Genehmigung der Jahresabschl\u00fcsse hat f\u00fcr alle Gesellschaften, die ihr Gesch\u00e4ftsjahr am 31. Dezember 2023 abgeschlossen haben, begonnen. Diese m\u00fcssen n\u00e4mlich ihre Jahresabschl\u00fcsse innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahres genehmigen, d.h. bis zum 28. Juni 2023, da der 30. Juni in diesem Jahr auf einen Sonntag f\u00e4llt.<\/p>\n<p>Die am 1. M\u00e4rz 2024 in Kraft getretene Verordnung zur Anhebung der Schwellenwerte f\u00fcr die Definition der Kategorien von Gesellschaften und Gruppen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und gro\u00dfe Unternehmen) betrifft Jahresabschl\u00fcsse und Berichte, die sich auf die ab dem 1. Januar 2024 beginnenden Gesch\u00e4ftsjahre beziehen. Die Schwellenwerte betragen k\u00fcnftig 7,5 Mio. Euro Bilanzsumme, 15 Mio. Euro Umsatz vor Steuern und eine durchschnittliche Anzahl von 50 Mitarbeitern.<\/p>\n<p>Um zu beurteilen, ob eine Gesellschaft verpflichtet ist, einen Gesch\u00e4ftsbericht zu erstellen, gelten daher in diesem Jahr noch die alten Schwellenwerte (6 Mio. Euro Bilanzsumme, 12 Mio. Euro Umsatz vor Steuern und durchschnittlich 50 Mitarbeiter).<\/p>\n<p>In Bezug auf die Bestellung eines Abschlusspr\u00fcfers muss die Situation der Gesellschaft wiederum anhand neuer Schwellenwerte beurteilt werden. Diese Schwellenwerte betragen nunmehr 5 Mio. Euro Bilanzsumme (vorher 4 Mio. Euro), 10 Mio. Euro Umsatz vor Steuern (vorher 8 Mio. Euro) und eine durchschnittliche Anzahl von 50 Mitarbeitern (unver\u00e4ndert). Eine Gesellschaft, die zum Zeitpunkt ihres Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 die alten, aber nicht die neuen Schwellenwerte \u00fcberschreitet, muss daher keinen Abschlusspr\u00fcfer bestellen. L\u00e4uft das Mandat des Abschlusspr\u00fcfers bei der Genehmigung des Jahresabschlusses f\u00fcr das am 31. Dezember 2023 endende Gesch\u00e4ftsjahr ab, muss die Frage der Erneuerung seines Mandats auch im Hinblick auf die neuen Schwellenwerte beurteilt werden.<\/p>\n<p><strong><em>GGV <\/em><\/strong>steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung Ihres Jahresabschlusses geht.<\/p>\n<\/div>\n<h3 id=\"rechtsstreit-\u2013-die-entfernungsfrist-gilt-f\u00fcr-ausl\u00e4ndische-unternehmen,-auch-wenn-sie-in-frankreich-durch-einen-hauptbevollm\u00e4chtigen-vertreten-werden\">RECHTSSTREIT \u2013 Die Entfernungsfrist gilt f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen, auch wenn sie in Frankreich durch einen Hauptbevollm\u00e4chtigen vertreten werden<\/h3>\n<div>\n<p><em><strong><a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/juri\/id\/JURITEXT000048769013?init=true&amp;page=1&amp;query=21-21140&amp;searchField=ALL&amp;tab_selection=all\">Civ. 2e, 21.12; 2023, F-B, Nr. 21-21.140<\/a><\/strong><\/em><\/p>\n<p>Die Artikel 643 und 645 der franz\u00f6sischen Zivilprozessordnung sehen eine Verl\u00e4ngerung der Verfahrensfristen (\u201eEntfernungsfrist\u201c) f\u00fcr nat\u00fcrliche und juristische Personen mit Wohnsitz im Ausland vor. Diese Entfernungsfrist betr\u00e4gt zwei Monate und gilt insbesondere f\u00fcr die Einlegung einer Berufung, das Erscheinen vor Gericht, die \u00dcbermittlung von Schrifts\u00e4tzen, Einspr\u00fcche sowie die Einlegung einer Kassationsbeschwerde.<\/p>\n<p>In seinem Urteil\u00a0 vom 21. Dezember 2023 erl\u00e4utert der Kassationsgerichtshof, was unter dem Begriff der \u201eim Ausland ans\u00e4ssigen Person\u201c zu verstehen ist, f\u00fcr die die Entfernungsfrist gilt.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall war eine britische Versicherungsgesellschaft vor dem Bezirksgericht (<em>Tribunal de grande instance<\/em>) erschienen, wobei sie gem\u00e4\u00df Artikel L. 362-1 des franz\u00f6sischen Versicherungsgesetzes von einem Hauptbevollm\u00e4chtigen vertreten wurde. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatte die Gesellschaft fast drei Monate nach Zustellung des Urteils Berufung eingelegt. Sowohl der f\u00fcr den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ablauf des Gerichtsverfahrens zust\u00e4ndig Richter (<em>Conseiller de la mise en \u00e9tat)<\/em> als auch das Berufungsgericht Paris haben die Berufung als unzul\u00e4ssig abgewiesen, da sie versp\u00e4tet eingelegt worden sei.<\/p>\n<p>Die britische Versicherungsgesellschaft legte daraufhin eine Kassationsbeschwerde gegen dieses Urteil ein. Der Kassationsgerichtshof hob das Urteil des Pariser Berufungsgerichts auf mit der Begr\u00fcndung, dass die Versicherungsgesellschaft eine ausl\u00e4ndische Gesellschaft sei und daher die Entfernungsfristen in Anspruch nehmen k\u00f6nnen m\u00fcsse, auch wenn sie vor den franz\u00f6sischen Gerichten durch einen in Frankreich ans\u00e4ssigen Hauptbevollm\u00e4chtigen vertreten wurde. Das Berufungsgericht habe daher die von der Versicherungsgesellschaft eingelegte Berufung zulassen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Dieses Urteil vom 21. Dezember 2023 sch\u00fctzt also die prozessualen Interessen ausl\u00e4ndischer Gesellschaften, da es den Begriff einer im Ausland ans\u00e4ssigen Person, f\u00fcr die die Entfernungsfrist gilt, erweitert.<\/p>\n<\/div>\n<h3 id=\"rechtsstreit-\u2013-die-preisfestsetzung-in-dienstleistungsvertr\u00e4gen:-zur\u00fcck-in-die-zukunft!\">RECHTSSTREIT \u2013 Die Preisfestsetzung in Dienstleistungsvertr\u00e4gen: Zur\u00fcck in die Zukunft!<\/h3>\n<div>\n<p>Wenn es eine aus der Reform des Vertragsrechts vom 10. Februar 2016 hervorgehende Bestimmung gibt, die nicht auf einhellige Zustimmung st\u00f6\u00dft, dann ist es Artikel 1165 des franz\u00f6sischen Zivilgesetzbuchs \u00fcber die Preisfestsetzung in Dienstleistungsvertr\u00e4gen.<\/p>\n<p>Zur Erinnerung: Diese Vorschrift sieht vor, dass wenn die Parteien eines Dienstleistungsvertrags vor der Erf\u00fcllung ihrer vertraglichen Pflichten keine Einigung \u00fcber den Preis erzielt haben, dieser vom Gl\u00e4ubiger festgelegt werden kann, wobei er im Falle einer Anfechtung die H\u00f6he des Preises begr\u00fcnden muss.<\/p>\n<p>Aus dem Urteil der f\u00fcr Handelssachen zust\u00e4ndigen Kammer des Kassationsgerichtshofs vom 20. September 2023 geht eindeutig hervor, dass der Kassationsgerichtshof von der neuen gesetzlichen Bestimmung nicht \u00fcberzeugt ist und seine Rechtsprechung aus der Zeit vor der Verordnung zur Reform des Vertragsrechts zu best\u00e4tigen scheint. In dieser Entscheidung sind sowohl die Ausklammerung der Befugnis des Gl\u00e4ubigers, den Preis seiner Leistung einseitig festzulegen, als auch die Bekr\u00e4ftigung der Pflicht des Gerichts, den Preis <em>ex officio<\/em> zu bestimmen, eine Desavouierung des Gesetzgebers.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/juri\/id\/JURITEXT000048104612?page=1&amp;pageSize=10&amp;query=21-25.386&amp;searchField=ALL&amp;searchType=ALL&amp;sortValue=DATE_DESC&amp;tab_selection=juri&amp;typePagination=DEFAULT\"><strong><em>Cass. com., 20. Sept. 2023, Nr. 21-25386<\/em><\/strong><\/a><\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall verklagte eine Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft ein Kundenunternehmen auf Zahlung von Rechnungen f\u00fcr verschiedene Dienstleistungen. Nachdem das Gericht dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nicht stattgegeben hatte, legte der Kl\u00e4ger beim Kassationsgerichtshof Kassationsbeschwerde ein, mit der Begr\u00fcndung, dass das Gericht gegen Artikel 1165 des Zivilgesetzbuchs versto\u00dfen habe.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des Kl\u00e4gers h\u00e4tte das Gericht die Zahlung der Rechnungen anordnen m\u00fcssen, da die Gegenpartei, die bei der m\u00fcndlichen Verhandlung nicht anwesend war, offensichtlich keine Anfechtung erhoben hatte.<\/p>\n<p>Der Kassationsgerichtshof wies die Kassationsbeschwerde in zweifacher Hinsicht zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Zum einen stellt er klar, dass dem Preis f\u00fcr das Honorar des Wirtschaftspr\u00fcfers eine Vereinbarung zwischen den beiden Parteien gem\u00e4\u00df den geltenden berufsst\u00e4ndischen Regeln \u2013 \u00e4hnlich wie bei Rechtsanw\u00e4lten \u2013 zugrunde liegen muss. Das hei\u00dft der Wirtschaftspr\u00fcfer muss mit dem Kunden vor Annahme des Mandats eine schriftliche Honorarvereinbarung abschlie\u00dfen, in der insbesondere die H\u00f6he bzw. die Art und Weise der Festlegung des Honorars f\u00fcr die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen enthalten sind.<\/p>\n<p>Aber wie verh\u00e4lt es sich angesichts der M\u00f6glichkeit des Gl\u00e4ubigers, das Honorar einseitig festzulegen, wenn es bei Vertragsabschluss nicht festgelegt und akzeptiert wurde?<\/p>\n<p>Im Einklang mit seiner st\u00e4ndigen Rechtsprechung (aus der Zeit vor der Verordnung von 2016) entschied das Hohe Gericht, dass es im Falle einer Nichteinigung der Parteien \u00fcber den Preis dem Gericht obliegt, den Preis festzusetzen. Der Kassationsgerichtshof bekr\u00e4ftigt entgegen den Vorgaben des Gesetzgebers eine doppelte Anforderung, n\u00e4mlich erstens im Hinblick auf den Gl\u00e4ubiger, und zweitens im Hinblick auf das Gericht.<\/p>\n<p>Da nach dem Gesetz jede Partei die f\u00fcr die erfolgreiche Durchsetzung ihrer Anspr\u00fcche erforderlichen Tatsachen beweisen muss<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><sup>[1]<\/sup><\/a>, obliegt es somit dem Dienstleister (Kl\u00e4ger), die H\u00f6he seiner Forderung nachzuweisen und zu diesem Zweck die Beweise vorzulegen, die es erm\u00f6glichen, den entsprechenden Betrag festzusetzen<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\"><sup>[2]<\/sup><\/a>.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich kritisierte das Hohe Gericht das Tatsachengericht auf der Grundlage der Rechtsverweigerung.<\/p>\n<p>Mit Verweis auf Artikel 4 des Zivilgesetzbuchs<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\"><sup>[3]<\/sup><\/a> weist der Kassationsgerichtshof das Tatsachengericht an \u2013 was so selten vorkommt, dass es einer Erw\u00e4hnung wert ist \u2013 den Preis f\u00fcr die vom Kunden geschuldete Leistung selbst festzulegen, wenn hier\u00fcber Uneinigkeit besteht oder der Gl\u00e4ubiger die H\u00f6he seiner Forderung nicht begr\u00fcndet.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Art. 9 frz. Zivilprozessordnung.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Cass. 1re civ., 18. Nov. 1997, Nr. 95-21161.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Art. 4 Zivilgesetzbuch\u00a0: \u201e<em>Ein Richter, der sich unter dem Vorwand des Schweigens, der Unklarheit oder der Unzul\u00e4nglichkeit des Gesetzes weigert, ein Urteil zu f\u00e4llen, kann wegen Rechtsverweigerung verfolgt werden.\u201c<\/em><\/p>\n<\/div>\n<h3 id=\"arbeitsrecht-\u2013-erwerb-von-urlaubsanspr\u00fcchen-und-krankheitsbedingte-abwesenheit-\u2013-fortsetzung:-folgen-2-und-3\">ARBEITSRECHT \u2013 Erwerb von Urlaubsanspr\u00fcchen und krankheitsbedingte Abwesenheit \u2013 Fortsetzung: Folgen 2 und 3<\/h3>\n<div>\n<p><strong>Folge 2: Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches \u00fcber den Erwerb von Urlaubsanspr\u00fcchen waren Gegenstand einer Vorlage beim Verfassungsgericht. Dieses bejaht deren Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit.<\/strong><\/p>\n<p><em>Urteil 2023-1079 QPC vom 08.02.2024<\/em><\/p>\n<p>F\u00fcnf Monate nachdem die Sozialkammer des Kassationsgerichtshofs entschieden hatte, dass Artikel L.\u00a03141-5 Nr. 5 des Arbeitsgesetzbuchs \u2013 wonach bei krankheitsbedingter Abwesenheit nur dann Urlaubsanspr\u00fcche erworben werden k\u00f6nnen, wenn die Abwesenheit auf eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall zur\u00fcckzuf\u00fchren ist und die Anspr\u00fcche auf ein Jahr begrenzt sind \u2013 gegen Europ\u00e4isches Recht verst\u00f6\u00dft und deshalb nicht anwendbar ist (unseren Artikel zu diesem Thema finden Sie <a href=\"https:\/\/www.gg-v.fr\/actualites\/droits-a-conges-consequences-pratiques-des-arrets-rendus-le-13-septembre-par-la-cour-de-cassation\/\">hier<\/a>), hat der Verfassungsrat die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit dieser Regelung bejaht.<\/p>\n<p>Die Verfassungsrichter sind der Ansicht, dass Artikel L.\u00a03141-5 Nr. 5 des Arbeitsgesetzbuchs weder gegen das Recht auf Gesundheit und Erholung noch gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz in Bezug auf Arbeitnehmer verst\u00f6\u00dft, die wegen einer nicht berufsbedingten Krankheit abwesend sind.<\/p>\n<p><strong>Folge 3: Die Regierung hat der Nationalversammlung einen Gesetzesentwurf zur \u00c4nderung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches \u00fcber den Erwerb von Urlaubsanspr\u00fcchen vorgelegt. <\/strong><\/p>\n<p>Nachdem der Staatsrat seine Stellungnahme abgegeben hat (<a href=\"https:\/\/conseil-etat.fr\/avis-consultatifs\/derniers-avis-rendus\/au-gouvernement\/avis-portant-sur-la-mise-en-conformite-des-dispositions-du-code-du-travail-en-matiere-d-acquisition-de-conges-pendant-les-periodes-d-arret-maladie\">Stellungnahme vom 13.03.2024<\/a>), hat die Regierung der Nationalversammlung einen Gesetzesentwurf zur Anpassung an das Recht der Europ\u00e4ischen Union vorgelegt.<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf enth\u00e4lt folgende \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Begrenzung des Zeitraums auf ein Jahr f\u00fcr den Erwerb von Urlaubsanspr\u00fcchen durch einen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ruht, f\u00e4llt weg;<\/li>\n<li>Ein Arbeitnehmer, der wegen einer nicht berufsbedingten Krankheit abwesend ist, erwirbt einen Urlaubsanspruch von 2 Werktagen (bzw. 1,66 Arbeitstagen) pro Monat, h\u00f6chstens jedoch 24 Werktage (bzw. 20 Arbeitstage) pro Bezugszeitraum;<\/li>\n<li>Ist ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht in der Lage, seinen Urlaub w\u00e4hrend des Urlaubszeitraums in Anspruch zu nehmen, kann er diesen w\u00e4hrend eines \u00dcbertragungszeitraums von 15 Monaten in Anspruch nehmen;<\/li>\n<li>Der Arbeitgeber informiert den Arbeitnehmer bei Wiederaufnahme der Arbeit \u00fcber die Anzahl der ihm zustehenden Urlaubstage und das Datum, bis zu dem er diese in Anspruch nehmen kann.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese \u00c4nderungen ber\u00fccksichtigen somit die EU-Richtlinie von 2003 (j\u00e4hrlicher Urlaubsanspruch von mindestens 4 Wochen pro Jahr) sowie die Rechtsprechung des EuGH (maximale \u00dcbertragungsdauer f\u00fcr krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenem Urlaub: 15 Monate) und des Kassationsgerichtshofs (Beginn der Verj\u00e4hrung von Urlaubsanspr\u00fcchen erst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch geltend zu machen).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.assemblee-nationale.fr\/dyn\/16\/amendements\/2334\/AN\/44\"><em>\u00c4nderungsvorschlag Nr. 44, vorgelegt am 15.03.2024<\/em><\/a><\/p>\n<\/div>\n<h3 id=\"arbeitsrecht-\u2013-zul\u00e4ssigkeit-unrechtm\u00e4\u00dfig-erlangter-beweismittel-in-zivilsachen:-auswirkungen-der-ge\u00e4nderten-rechtsprechung-durch-die-plenarversammlung-des-kassationsgerichtshofs\">ARBEITSRECHT \u2013 Zul\u00e4ssigkeit unrechtm\u00e4\u00dfig erlangter Beweismittel in Zivilsachen: Auswirkungen der ge\u00e4nderten Rechtsprechung durch die Plenarversammlung des Kassationsgerichtshofs<\/h3>\n<div>\n<p>Mit Urteil vom 22. Dezember 2023 (Nr. 20-20.648) hat die Plenarversammlung des Kassationsgerichtshofs entschieden, dass eine Partei in Zivilsachen berechtigt ist, unrechtm\u00e4\u00dfig erlangte Beweise vorzulegen, wenn dies das einzige ihr zur Verf\u00fcgung stehende Mittel ist, um ihre Behauptung zu beweisen.<\/p>\n<p>Unrechtm\u00e4\u00dfig erlangte Beweismittel sind solche, die entweder heimlich, also ohne das Wissen einer anderen Person, oder durch List, Planung oder Inszenierung erlangt wurden.<\/p>\n<p>Bis zur Entscheidung der Plenarversammlung f\u00fchrte der Grundsatz der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Beweismittel dazu, dass die Gerichte systematisch Beweismittel zur\u00fcckwiesen, die ohne Wissen einer Partei erlangt worden waren.<\/p>\n<p>Auf Anregung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte hat der Kassationsgerichtshof diesen Ansatz revidiert und vertritt nun die Auffassung, dass das Recht auf Beweis die Vorlage eines Beweises rechtfertigen kann, der auf unrechtm\u00e4\u00dfige Weise erlangt wurde.<\/p>\n<p>Die Zul\u00e4ssigkeit unrechtm\u00e4\u00dfig erlangter Beweismittel bleibt jedoch in zweierlei Hinsicht eingeschr\u00e4nkt, da der Eingriff in andere betroffene Rechte, wie das Recht auf Achtung des Privatlebens oder auf Wahrung von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen, unerl\u00e4sslich und im Hinblick auf das verfolgte Ziel verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein muss.<\/p>\n<p>Im Falle von unrechtm\u00e4\u00dfig erlangten Beweisen beurteilen die Gerichte der Hauptsache nun im Einzelfall und unter Ber\u00fccksichtigung der verschiedenen Interessen, ob der betreffende Beweis notwendig und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist.<\/p>\n<p>Die Sozialkammer des Kassationsgerichtshofs hat das Kriterium der Unerl\u00e4sslichkeit eines auf unrechtm\u00e4\u00dfige Weise erlangten Beweises nun streng ausgelegt. In einem Urteil vom 17. Januar 2024 (Nr. 22-17.474) hat sie eine Tonaufzeichnung zur\u00fcckgewiesen, die ein Arbeitnehmer von seinem Gespr\u00e4ch mit Mitgliedern des Ausschusses f\u00fcr Hygiene, Sicherheit und Arbeitsbedingungen heimlich angefertigt hatte, um sein angebliches Mobbing zu beweisen. Da der Arbeitnehmer aber \u00fcber andere Beweismittel verf\u00fcgte, war die Aufnahme f\u00fcr die Aus\u00fcbung seines Beweisrechts nicht unerl\u00e4sslich.<\/p>\n<p>Sobald eine Partei \u00fcber andere Beweismittel verf\u00fcgt, um ihre Anspr\u00fcche nachzuweisen, werden heimlich oder durch List erlangte Beweise von den Gerichten also weiterhin von der Beweisaufnahme ausgeschlossen.<\/p>\n<p><em><strong>GGV<\/strong><\/em> r\u00e4t daher Arbeitgebern, nur in Ausnahmef\u00e4llen auf ohne das Wissen der Arbeitnehmer angefertigte Tonaufnahmen oder Video\u00fcberwachung zur\u00fcckzugreifen, um eine steigende Zahl rechtswidriger Praktiken im Unternehmen zu verhindern, und in der Betriebsordnung ein allgemeines Verbot von Video- und Tonaufnahmen festzuschreiben.<\/p>\n<\/div>\n<h3 id=\"arbeitsrecht-\u2013-neues-verfahren-f\u00fcr-das-angebot-eines-unbefristeten-arbeitsvertrags-im-anschluss-an-einem-befristeten-vertrag-oder-einem-leiharbeitsvertrag\">ARBEITSRECHT \u2013 Neues Verfahren f\u00fcr das Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an einem befristeten Vertrag oder einem Leiharbeitsvertrag<\/h3>\n<div>\n<p>Seit dem 1. Januar 2024 muss ein Arbeitgeber ein besonderes Verfahren beachten, wenn er einem Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag oder einem Leiharbeitnehmer nach Vertragsende einen unbefristeten Arbeitsvertrag f\u00fcr eine identische oder \u00e4hnliche T\u00e4tigkeit anbietet. Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot ab, muss der Arbeitgeber das Arbeitsamt (\u201eFrance Travail\u201c, fr\u00fcher \u201eP\u00f4le Emploi\u201c) dar\u00fcber informieren.<\/p>\n<p>Diese Pflichten sind im Gesetz Nr. 2022-1598 vom 21. Dezember 2022 vorgesehen. Die gesetzlichen Regelungen sind seit der Ver\u00f6ffentlichung einer Verordnung vom 28. Dezember 2023 und eines Erlasses vom 3. Januar 2024 anwendbar.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Vertragsende in folgenden F\u00e4llen per Einschreiben mit R\u00fcckschein oder durch ein pers\u00f6nlich gegen Empfangsbest\u00e4tigung \u00fcbergebenes Schreiben das Angebot \u00fcber den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags \u00fcbermitteln:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Arbeitnehmer hat einen befristeten Arbeitsvertrag und der unbefristete Arbeitsvertrag betrifft eine identische oder \u00e4hnliche T\u00e4tigkeit, die f\u00fcr eine gleichlange Arbeitszeit mindestens genauso hoch verg\u00fctet wird, und ohne dass die Einstufung oder der Arbeitsort ge\u00e4ndert werden.<\/li>\n<li>Der Mitarbeiter ist Leiharbeitnehmer und der unbefristete Arbeitsvertrag betrifft eine identische oder \u00e4hnliche T\u00e4tigkeit, ohne dass der Arbeitsort ge\u00e4ndert wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Lehnt der Arbeitnehmer den angebotenen unbefristeten Arbeitsvertrag ab, muss der Arbeitgeber \u201eFrance Travail\u201c \u00fcber eine eigens daf\u00fcr eingerichtete Plattform dar\u00fcber informieren.<\/p>\n<p>Hat der Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten zwei oder mehr Angebote f\u00fcr einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgelehnt, die Stellen betreffen, die die oben genannten Bedingungen erf\u00fcllen, hat er, von Ausnahmef\u00e4llen abgesehen, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.<\/p>\n<p><em><strong>GGV<\/strong><\/em> erinnert daran, dass der Arbeitgeber seit dem 1. November 2023 verpflichtet ist, Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen sowie Leiharbeitnehmer mit einer Betriebszugeh\u00f6rigkeit von mindestens sechs Monaten auf deren Wunsch \u00fcber unbefristete Stellen zu informieren, die im Unternehmen zu besetzen sind. Diese Pflicht bezieht sich auf Stellen, die ihrer Qualifikation entsprechen (auch wenn sie nicht \u00e4hnlich oder identisch sind) und besteht unabh\u00e4ngig von den oben dargestellten Regelungen w\u00e4hrend der gesamten Dauer des Arbeits- bzw. Leiharbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<\/div>\n<h3 id=\"umweltstrafrecht-\u2013-ausweitung-der-gerichtlichen-vereinbarung-im-\u00f6ffentlichen-interesse-auf-umweltstrafrechtsverletzungen\">UMWELTSTRAFRECHT \u2013 Ausweitung der gerichtlichen Vereinbarung im \u00f6ffentlichen Interesse auf Umweltstrafrechtsverletzungen<\/h3>\n<div>\n<p>Die j\u00fcngsten Gerichtsentscheidungen best\u00e4tigen gerichtliche Vereinbarungen im \u00f6ffentlichen Interesse zwischen der Staatsanwaltschaft und Unternehmen, die wegen Umweltdelikten strafrechtlich verfolgt werden.<\/p>\n<p><strong>Die gerichtliche Vereinbarung im \u00f6ffentlichen Interesse bei Umweltdelikten<\/strong><\/p>\n<p>Die gerichtliche Vereinbarung im \u00f6ffentlichen Interesse ist ein verfahrensrechtliches Mittel, das es der Staatsanwaltschaft erm\u00f6glicht, mit strafrechtlich verfolgten juristischen Personen einen Vergleich abzuschlie\u00dfen. Das Gesetz vom 24. Dezember 2020 erm\u00f6glicht es der Staatsanwaltschaft, Unternehmen, die wegen Umweltdelikten verfolgt werden, den Abschluss einer gerichtlichen Vereinbarung im \u00f6ffentlichen Interesse vorzuschlagen.<\/p>\n<p>So kann der Staatsanwalt, solange die Verwaltungsklage noch nicht anh\u00e4ngig ist, einem Unternehmen, das wegen eines Umweltdelikts in den Fokus der Staatsanwaltschaft ger\u00fcckt ist, eine Vereinbarung vorschlagen und ihm folgende Pflichten auferlegen\u00a0:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Zahlung einer Geldstrafe im \u00f6ffentlichen Interesse an die Staatskasse in H\u00f6he von bis zu 30\u00a0% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei zum Zeitpunkt der Feststellung des Versto\u00dfes bekannten Jahresums\u00e4tze;<\/li>\n<li>Die Wiederherstellung des rechtm\u00e4\u00dfigen Zustands im Hinblick auf die gesetzlichen bzw. verordnungsrechtlichen Bestimmungen im Rahmen eines Programms zur Anpassung an die rechtlichen Bestimmungen. Ein solches Programm hat eine Dauer von h\u00f6chstens drei Jahren unter erfolgt unter der Kontrolle der zust\u00e4ndigen Dienststellen des Umweltministeriums und der Dienststellen des franz\u00f6sischen Amtes f\u00fcr biologische Vielfalt ;<\/li>\n<li>Die Entsch\u00e4digung der aus den begangenen Delikten hervorgegangenen \u00f6kologischen Sch\u00e4den innerhalb eines Zeitraums von h\u00f6chstens drei Jahren und unter der Kontrolle der oben genannten Beh\u00f6rden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Damit eine gerichtliche Vereinbarung im \u00f6ffentlichen Interesse anwendbar ist, m\u00fcssen der Staatsanwalt und das Unternehmen die entsprechende Best\u00e4tigung durch das zust\u00e4ndige Gericht einholen.<\/p>\n<p><strong>J\u00fcngste Gerichtsentscheidungen <\/strong><\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident des Erstinstanzlichen Gerichts Besan\u00e7on best\u00e4tigte beispielsweise in seinen Entscheidungen vom 14. Dezember 2023 zwei gerichtliche Vereinbarungen im \u00f6ffentlichen Interesse im Umweltbereich:<\/p>\n<p>Die erste Vereinbarung wurde mit der SNCF R\u00e9seau abgeschlossen, die wegen drei Umweltdelikten im Departement Doubs angeklagt war: Bau bzw. Umgestaltung eines Grundst\u00fccks in einem Gebiet, f\u00fcr das ein Pr\u00e4ventionsplan f\u00fcr nat\u00fcrliche Risiken gilt, unerlaubte Zerst\u00f6rung des Lebensraums einer gesch\u00fctzten, nicht einheimischen Tierart sowie unerlaubte Aus\u00fcbung einer T\u00e4tigkeit, die einem Gew\u00e4sser oder der Wasserumwelt schadet.<\/p>\n<p>Die zweite Vereinbarung wurde mit einem Unternehmen geschlossen, das wegen der Einleitung einer sch\u00e4dlichen Substanz in das Grund-, Oberfl\u00e4chen- oder Meerwasser sowie der Einleitung einer f\u00fcr Fische oder deren N\u00e4hrwert sch\u00e4dlichen Substanz in S\u00fc\u00dfwasser oder einem der Fischzucht dienenden Gew\u00e4sser angeklagt worden war.<\/p>\n<p>Diese gerichtlichen Vereinbarungen im \u00f6ffentlichen Interesse wurden auf der Website des Umweltministeriums ver\u00f6ffentlicht (<a href=\"https:\/\/www.ecologie.gouv.fr\/convention-judiciaire-dinteret-public-cjip\">https:\/\/www.ecologie.gouv.fr\/convention-judiciaire-dinteret-public-cjip<\/a>).<\/p>\n<p><strong><em>GGV<\/em> informiert<\/strong>: Unternehmen, die sich als Bauherr oder Bautr\u00e4ger nicht an die geltenden Umweltvorschriften halten, k\u00f6nnen nicht nur verwaltungsrechtlich, sondern auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Gegebenenfalls kann es f\u00fcr sie von Vorteil sein, mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln, um ihre Strafe zu verringern und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.<\/p>\n<\/div>\n<ul class=\"fixed-lang-nav clearfix\">\n<li class=\"pdf_link\"><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024 In diesem zweisprachigen Informationsbrief m\u00f6chten wir Sie \u00fcber aktuelle rechtliche wie steuerrechtliche Entwicklungen in Frankreich informieren. Die deutsch-franz\u00f6sischen Anw\u00e4lte von GGV, die die verschiedenen Beitr\u00e4ge zu diese Brief verfasst haben, sind alle in der Beratung von Unternehmen in ihren grenz\u00fcberschreitenden Fragen spezialisiert. Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[36],"class_list":["post-1707","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-publikationen"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.3 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024 - GGV<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.gg-v.fr\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024 - GGV\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024 In diesem zweisprachigen Informationsbrief m\u00f6chten wir Sie \u00fcber aktuelle rechtliche wie steuerrechtliche Entwicklungen in Frankreich informieren. Die deutsch-franz\u00f6sischen Anw\u00e4lte von GGV, die die verschiedenen Beitr\u00e4ge zu diese Brief verfasst haben, sind alle in der Beratung von Unternehmen in ihren grenz\u00fcberschreitenden Fragen spezialisiert. Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie [&hellip;]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.gg-v.fr\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"GGV\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2024-04-23T08:46:54+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2024-09-27T09:40:41+00:00\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"seb\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"seb\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"21\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\\\/#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\\\/\"},\"author\":{\"name\":\"seb\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/ddd0f1e02a49f897de4cd6774c043fe9\"},\"headline\":\"Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024\",\"datePublished\":\"2024-04-23T08:46:54+00:00\",\"dateModified\":\"2024-09-27T09:40:41+00:00\",\"mainEntityOfPage\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\\\/\"},\"wordCount\":4114,\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/#organization\"},\"articleSection\":[\"Publikationen\"],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\\\/\",\"name\":\"Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024 - GGV\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2024-04-23T08:46:54+00:00\",\"dateModified\":\"2024-09-27T09:40:41+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Accueil\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/de\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/\",\"name\":\"GGV\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/#organization\",\"name\":\"GGV\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/wp-content\\\/uploads\\\/ggv-logo-25-1.svg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/wp-content\\\/uploads\\\/ggv-logo-25-1.svg\",\"caption\":\"GGV\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/www.linkedin.com\\\/company\\\/ggv-avocats-rechtsanwalte\\\/\"]},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/ddd0f1e02a49f897de4cd6774c043fe9\",\"name\":\"seb\",\"image\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/secure.gravatar.com\\\/avatar\\\/df74ba2854102470b3c7c9cdcbeb344616eaf6dd919de1c867c8523a843fc4b7?s=96&d=mm&r=g\",\"url\":\"https:\\\/\\\/secure.gravatar.com\\\/avatar\\\/df74ba2854102470b3c7c9cdcbeb344616eaf6dd919de1c867c8523a843fc4b7?s=96&d=mm&r=g\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/secure.gravatar.com\\\/avatar\\\/df74ba2854102470b3c7c9cdcbeb344616eaf6dd919de1c867c8523a843fc4b7?s=96&d=mm&r=g\",\"caption\":\"seb\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\"],\"url\":\"https:\\\/\\\/www.gg-v.fr\\\/de\\\/author\\\/seb\\\/\"}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024 - GGV","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.gg-v.fr\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024 - GGV","og_description":"Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024 In diesem zweisprachigen Informationsbrief m\u00f6chten wir Sie \u00fcber aktuelle rechtliche wie steuerrechtliche Entwicklungen in Frankreich informieren. Die deutsch-franz\u00f6sischen Anw\u00e4lte von GGV, die die verschiedenen Beitr\u00e4ge zu diese Brief verfasst haben, sind alle in der Beratung von Unternehmen in ihren grenz\u00fcberschreitenden Fragen spezialisiert. Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie [&hellip;]","og_url":"https:\/\/www.gg-v.fr\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\/","og_site_name":"GGV","article_published_time":"2024-04-23T08:46:54+00:00","article_modified_time":"2024-09-27T09:40:41+00:00","author":"seb","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Verfasst von":"seb","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"21\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"Article","@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\/#article","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\/"},"author":{"name":"seb","@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/#\/schema\/person\/ddd0f1e02a49f897de4cd6774c043fe9"},"headline":"Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024","datePublished":"2024-04-23T08:46:54+00:00","dateModified":"2024-09-27T09:40:41+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\/"},"wordCount":4114,"publisher":{"@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/#organization"},"articleSection":["Publikationen"],"inLanguage":"de"},{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\/","url":"https:\/\/www.gg-v.fr\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\/","name":"Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024 - GGV","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/#website"},"datePublished":"2024-04-23T08:46:54+00:00","dateModified":"2024-09-27T09:40:41+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.gg-v.fr\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/lettre-dinformation-franco-allemande-printemps-2024\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Accueil","item":"https:\/\/www.gg-v.fr\/de\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Deutsch-Franz\u00f6sischer Informationsbrief | Fr\u00fchjahr 2024"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/#website","url":"https:\/\/www.gg-v.fr\/","name":"GGV","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.gg-v.fr\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/#organization","name":"GGV","url":"https:\/\/www.gg-v.fr\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.gg-v.fr\/wp-content\/uploads\/ggv-logo-25-1.svg","contentUrl":"https:\/\/www.gg-v.fr\/wp-content\/uploads\/ggv-logo-25-1.svg","caption":"GGV"},"image":{"@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/www.linkedin.com\/company\/ggv-avocats-rechtsanwalte\/"]},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.gg-v.fr\/#\/schema\/person\/ddd0f1e02a49f897de4cd6774c043fe9","name":"seb","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/df74ba2854102470b3c7c9cdcbeb344616eaf6dd919de1c867c8523a843fc4b7?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/df74ba2854102470b3c7c9cdcbeb344616eaf6dd919de1c867c8523a843fc4b7?s=96&d=mm&r=g","contentUrl":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/df74ba2854102470b3c7c9cdcbeb344616eaf6dd919de1c867c8523a843fc4b7?s=96&d=mm&r=g","caption":"seb"},"sameAs":["https:\/\/www.gg-v.fr"],"url":"https:\/\/www.gg-v.fr\/de\/author\/seb\/"}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gg-v.fr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1707","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gg-v.fr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gg-v.fr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gg-v.fr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gg-v.fr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1707"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.gg-v.fr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1707\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2274,"href":"https:\/\/www.gg-v.fr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1707\/revisions\/2274"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gg-v.fr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1707"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gg-v.fr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1707"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}