Publikationen 24. Januar 2022

Können Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern ein Hinweisgebersystem einrichten oder müssen sie dies sogar?

Zurück

Aktualisiert am 12. Januar 2024

In Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können Hinweisgebersysteme freiwillig eingeführt werden. Unterscheidet sich das Unternehmen dafür, muss das System den Anforderungen des Gesetzes Sapin II und der Durchführungsverordnung entsprechen. Dabei gilt es insbesondere die folgenden Regeln zu beachten:

  • Schaffung eines Verfahrens, das festlegt, wie die hinweisgebende Person Meldungen abgeben kann,
  • Benennung einer Person oder einer Arbeitseinheit, die mit der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen beauftragt ist (mehr dazu),
  • Wahrung der Vertraulichkeit bezüglich der Identität der hinweisgebenden Person, der betroffenen Personen und der sonstigen betroffenen Dritten sowie der übermittelten Informationen,
  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten (mehr dazu).

Dernières actualités

GGV News 1. September 2026
Ernennung von Nicolas Blanc zum Counsel
GGV News 16. Juni 2026
Copie de RSA-Kontrollen im Département Finistère – Pressespiegel zum Strafverfahren
GGV News 16. Juni 2026
RSA-Kontrollen im Département Finistère – Pressespiegel zum Strafverfahren

BLEIBEN SIE AUF
DEM AKTUELLSTEN STAND,
ABONNIEREN SIE UNSEREN
NEWSLETTER!

 

Bewerben Sie sich bei uns.
Wir sind eine dynamische, ambitionierte Kanzlei von überschaubarer Größe.

Um unser dynamisches Wachstum fortzusetzen, suchen wir Talente, die unsere Werte und Ambitionen teilen.