Option Droit & Affaires – Urteil des Kassationsgerichts zur Unabhängigkeit eines faktischen Geschäftsführers

Mit Beschluss vom 24. Januar 2018 hat das Kassationsgericht über die Einstufung des kaufmännischen Leiters eines Unternehmens als faktischen Manager entschieden. Zur Ablehnung der Qualifikation stellte es fest, dass der kaufmännische Geschäftsführer eines Unternehmens, der den kaufmännischen Teil der Tätigkeit, Forschung, Entwicklung und Kommunikation des Unternehmens geleitet und die Vertretungsbefugnisse für bestimmte Handels- und Verwaltungsangelegenheiten übertragen hatte, keine positiven Handlungen der Geschäftsführung und Leitung in völliger Unabhängigkeit vorgenommen habe.

Analyse durch Caroline Blondel, Clémence Lecocq und Clotilde de Larivière, Mitarbeiterinnen bei GGV Avocats, in Option Droit & Affaires.