Catherine Stary und Caroline Blondel veröffentlichen ein White Paper über den Umgang mit Datensicherheit und Datenschutz bei Due-Diligence-Prozessen

Caroline Blondel, die bei GGV Avocats Rechtsanwälte als Partner den Bereich Corporate und M&A leitet, sowie Catherine Stary, die als Counsel für den Bereich IP/IT/Privacy verantwortlich ist, freuen sich über die Veröffentlichung des in Zusammenarbeit mit Drooms verfassten White Paper zum Thema „Umgang mit Datenschutz und Vertraulichkeit in der Due Diligence“.

Ein wichtiger Schritt bei M&A-Transaktionen ist die Prüfung der finanziellen und rechtlichen Situation des zum Verkauf stehenden Unternehmens, häufig auch als „Due Diligence“ bezeichnet. Im Rahmen dieses Verfahrens stellt das Zielunternehmen dem potenziellen Käufer häufig große Mengen an Informationen zur Verfügung. Das Thema Datenschutz, unter anderem auch der Schutz personenbezogener Daten, steht dabei für alle Beteiligten an erster Stelle und muss unter mehreren Gesichtspunkten betrachtet werden. Zunächst sollten potenzielle Käufer die Einhaltung von Datenschutzgesetzen durch das Zielunternehmen in ihre Analyse aufnehmen. Darüber hinaus muss der Verkäufer, der potenziellen Käufern alle für eine Kosten- und Risikoanalyse benötigten Dokumente bereitstellt, diesen Parteien in den meisten Fällen auch Dokumente und Informationen weiterleiten, die personenbezogene Daten oder allgemeinere vertrauliche Daten und/oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Wie ist es in diesem Kontext jedoch möglich, sowohl die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, die Rechte Dritter nicht zu verletzen und/oder die Interessen des Zielunternehmens zu wahren, und es potenziellen Käufern gleichzeitig zu ermöglichen, sich ein klares Bild des zum Verkauf stehenden Unternehmens zu machen?

Hier können Sie das White Paper herunterladen.