Publikationen 24 Januar 2022

Können Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern ein Hinweisgebersystem einrichten oder müssen sie dies sogar?

Zurück

Aktualisiert am 12. Januar 2024

In Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können Hinweisgebersysteme freiwillig eingeführt werden. Unterscheidet sich das Unternehmen dafür, muss das System den Anforderungen des Gesetzes Sapin II und der Durchführungsverordnung entsprechen. Dabei gilt es insbesondere die folgenden Regeln zu beachten:

  • Schaffung eines Verfahrens, das festlegt, wie die hinweisgebende Person Meldungen abgeben kann,
  • Benennung einer Person oder einer Arbeitseinheit, die mit der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen beauftragt ist (mehr dazu),
  • Wahrung der Vertraulichkeit bezüglich der Identität der hinweisgebenden Person, der betroffenen Personen und der sonstigen betroffenen Dritten sowie der übermittelten Informationen,
  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten (mehr dazu).

Dernières actualités

Auszeichnungen 28 November 2025
Die Abteilung Compliance wurde vom Leaders League Magazine in zwei Kategorien als „Sehr empfehlenswert“ eingestuft
Auszeichnungen 28 November 2025
Die Abteilung Steuerrecht wurde vom Leaders League Magazine in sechs Kategorien ausgezeichnet
Auszeichnungen 28 November 2025
Die Abteilung Immobilien & Finanzierung wurde vom Leaders League Magazine in drei Kategorien ausgezeichnet

BLEIBEN SIE AUF
DEM AKTUELLSTEN STAND,
ABONNIEREN SIE UNSEREN
NEWSLETTER!

 

Bewerben Sie sich bei uns.
Wir sind eine dynamische, ambitionierte Kanzlei von überschaubarer Größe.

Um unser dynamisches Wachstum fortzusetzen, suchen wir Talente, die unsere Werte und Ambitionen teilen.